DGWF

Deutsche Gesellschaft für wissenschaftliche
Weiterbildung und Fernstudium e.V. (DGWF)

vormals: Arbeitskreis Universitäre Erwachsenenbildung (AUE)

Landesgruppe für Berlin und Brandenburg

     
 
   

Programm


Thesen des AUE zur Wissenschaftlichen Weiterbildung

Im Anschluss an eine Arbeitstagung der Landesgruppe für die Region Berlin
und Brandenburg, auf der in Anwesenheit von Hochschulpolitikern aus beiden
Bundesländern im Mai 1998 die Rahmenbedingungen für die Hochschul- Weiterbildung herausgearbeitet worden waren, fasste die Landesgruppe die hochschulpolitischen Konsequenzen, die sich hieraus aus ihrer Sicht ergaben, in zehn Thesen zusammen. Diese wurden im September des gleichen Jahres von der Mitgliederversammlung der DGWF übernommen und sind damit als grundlegende,
bundesweite Stellungnahme der DGWF (damals noch AUE) zum Thema zu betrachten.

„Die Hochschulen in der Weiterbildung“

1. Die AUE-Landesgruppe unterstreicht die Bedeutung der Weiterbildung als eine
Pflichtaufgabe der Hochschulen und knüpft daran die Erwartung, daß sich durch
positive Rückwirkung auf die Studiengänge und -einheiten auch in der Erstausbildung
ergeben werden. Neue, auch international anerkannte Studienabschlüsse,
wie Bachelor und Master, könnten dafür förderlich sein. Das gilt nicht nur für die Hoffnung auf verstärkte Praxisnähe des Studiums, sondern auch auf verbesserte Chancen für die Persönlichkeitsbildung, für die ein wissenschaftliches Studium Impulse zu geben hat. Dafür sollten die vorhandenen Handlungsspielräume maximal genutzt werden.

2. Die Realisierung des Weiterbildungsauftrages ist mit der Forderung nach
prinzipieller Öffnung der Hochschulen für Menschen mit einer den jeweiligen
Angeboten entsprechenden beruflichen Qualifikation und Eignung eng verbunden.
Die Landesgruppe unterstreicht diese Forderung die in begrüßenswerter
Weise auch von den Referenten ausgesprochen wurde, sieht jedoch darüber hinaus
auch die Weiterbildung des Hochschulpersonals weiterhin als eine in diesen
Zusammenhang gehörende Aufgabe.

3. Die Landesgruppe hält es - übereinstimmend mit den Forderungen der Referenten
– für notwendig, dass die von den Hochschulen angebotene Weiterbildung
ein ihrem hohen wissenschaftlichen Anspruch und ihrem akademischen Bildungsauftrag gemäßes, hochschultypisches Profil erhält bzw. weiter ausprägt.
Dabei sollten die für Forschung und Lehre vorhandenen Ressourcen und
Potentiale in den Hochschulen auch für diese Aufgabe verfügbar gehalten
werden. Deshalb ist es notwendig, die Weiterbildung mit den Kapazitäten der
Forschung und Lehre im Rahmen der Erstangebote organisatorisch zu verbinden,
um so die anzustrebende Wechselwirkung der Angebote zu ermöglichen; das gilt
sowohl für systematisierte weiterbildende Studiengänge als auch für einzelne
Studienmodule im Rahmen eines übergreifenden Bausteinsystems.

4. Auch wenn sich die Landesgruppe für eine deutliche Nachfrageorientierung der
Weiterbildungsangebote – gemäß den Forderungen des Wissenschaftsrates –
ausspricht, hält sie die ausschließlich kurzfristige Anwendbarkeit des Gelernten –
zumal nach dem Prinzip der Erwirtschaftung von Überschüssen – nicht für ein
angemessenes Auswahlkriterium für Hochschulangebote. Hochschultypische
Weiterbildungsangebote sollten sich auch dadurch auszeichnen, dass sie sich
vorausschauend an künftigen gesellschaftlichen Notwendigkeiten orientieren und
damit aus übergeordneter Perspektive Bildungsvorlauf für Innovationen in
Wirtschaft und Gesellschaft bewirken. Weiterbildungsangebote der Hochschulen
können deshalb weder ausschließlich marktgängig, noch generell kostendeckend
sein und sind auch nicht nach kommerziellen Gesichtspunkten zu organisieren;
sie bedürfen vielmehr bedarfsgerechter Bewertungskriterien, die dem besonderen
Bildungsauftrag öffentlich verantworteter wissenschaftlicher Einrichtungen
entsprechen müssen.

5. Weiterbildungsangebote der Hochschulen sollten als innovative Ansätze von
Hochschulaktivitäten auch experimentellen Charakter haben. Selbst bei sorgfältigsten Wirtschaftlichkeitsbemühungen können sie nicht realisiert werden,
wenn sie ihre Kosten nur durch ihre eigenen Ressourcen und direkten Einnahmen
decken können. Sie bedürfen vielmehr mindestens besonderer Maßnahmen der
Anschubfinanzierung, einerseits durch Drittmittel-Einwerbungen, darüber hinaus
aber durch gezielte Zuschüsse im Rahmen einer von der Hochschulleitung
verantworteten Strukturpolitik. Dafür sind Mischkonzepte für eine teils
öffentliche, teils private Finanzierung zu überprüfen oder neu zu entwickeln.

6. Die Realisierung von Weiterbildungsangeboten stößt bei den verschiedenen
wissenschaftlichen Disziplinen auf unterschiedliche Schwierigkeiten und Probleme.
Sie sind bei der Bewertung der Angebote und Maßnahmen ebenso zu
berücksichtigen wie ihre jeweilige Bedeutung für die Entwicklung von Wissenschaft
und Lebenspraxis. Ihr Beitrag für innovative Bereicherungen der Arbeitsund
Lebenssituation der Menschen in der Hochschulregion ist kritisch zu reflektieren,
in Verbindung mit einer Suche nach neuen Möglichkeiten, in der auch
ihre Grenzen zugunsten neuer interdisziplinären Perspektiven in Studium und
Praxis zu überschreiten sind.

7. Mit voller Anerkennung der Notwendigkeit erweiterter Verantwortung der
einzelnen Hochschulen für die Gestaltung von Lehre und Studium in der Ausund
Weiterbildung spricht sich die Landesgruppe zugleich für eine verstärkte
hochschulübergreifende Koordinierung aus, vor allem im Hinblick der dafür
notwendigen organisatorischen Aufgaben – wie Bedarfsermittlung, Adressateninformation, Zugangsregelungen, Datenverarbeitung und Qualitätsmanagement. Eine solche Koordinierung sollte dazu dienen, die Handlungsspielräume der wissenschaftlichen Einrichtungen für Weiterbildungsaufgaben zu erweitern und die vorhandenen Möglichkeiten dazu sinnvoller – das heißt auch kostensparend – zu nutzen. Wichtig wären auch hochschulübergreifende Übereinkünfte über verläßliche Anrechnungsregelungen für die Stundendeputate der Lehrenden. Die bereits vorhandenen Ansätze solcher Abstimmungen bedürfen der fortschreitenden Realisierung mit wirkungsvoller öffentlicher Unterstützung.

8. Bei allen diesen Überlegungen geht es nicht nur um organisations- oder
finanztechnische Probleme, sondern darüber hinaus um eine Neuorientierung der
Hochschulen hinsichtlich ihres gesellschaftlichen Standortes, ihrer wissenschaftlichen
Profile und dementsprechend ihrer vordringlichen Aufgaben selbst. Neue Erkenntnisse über die Notwendigkeit lebensbegleitenden und zugleich
selbstgesteuerten Lernens zwingen ebenso wie die Einsicht in die zunehmende
Bedeutung wissenschaftlichen Denkens, Entscheidens und Handelns in allen
Lebensbereichen zu größerer Bereitschaft der Hochschulen, sich der Weiterbildung
als einer ihrer Kernaufgaben zu stellen. Die internationale Entwicklung hat diesen Weg seit Jahrzehnten vorgezeichnet.

9. Zur Realisierung dieser Aufgaben bedarf es jedoch eines effektiven und vielfältig
kompetenten Hochschulmanagements, das die Hochschule als kostenbewußtes,
leistungsorientiertes und funktionsfähiges Unternehmen in seiner gesellschaftlichen
Verantwortung begreift, entsprechende Prinzipien der Planung, Führung
und Qualitätskontrolle durchsetzt und seine Administration dementsprechend
organisiert. In einem so erneuerten System gewinnt die Hochschulweiterbildung
mit allen ihren Teilaufgaben einen zentralen Stellenwert. Von ihr sind Impulse zu
erwarten auch für die Dezentralisierung der Struktur der Hochschule insgesamt,
die Entfaltung der personalen Kräfte auf allen Ebenen und die Chancen der
Kooperation innerhalb der Hochschulen sowie mit Partnern außerhalb ihrer
Institution.

10. Im Kontext eines solchen Verständnisses von Hochschulen und Wissenschaft ist
auch eine gleichrangige Bewertung der Leistungen von Wissenschaftlern –
mögen sie ihre Lehraufgaben im grundständigen Studium oder auch in der
Weiterbildung wahrnehmen – notwendig. Diese beeinflußt sowohl die Beurteilung
der Beziehung zwischen Theorie und Praxis im wissenschaftlichen Denken und Handeln als auch die Entwicklung und Neuformulierung von Fragen und Konzepten für die eine gesellschaftsorientierte Forschung. Dementsprechend wirkt die gleichrangige Anerkennung der Leistungen in diesem Aufgabenbereich unmittelbar auch auf die Karrierechancen weiterbildungsorientierter Hochschuldozenten zurück. Das gibt wiederum der Modernisierung der Hochschule als innovativem Unternehmen neue Impulse.

abgedruckt in:
AUE Landesgruppe (Hrsg.), Wissenschaftliche Weiterbildung an Hochschulen in Berlin und Brandenburg - Eine Bestandsaufnahme -, Berlin 2002, ISSN 0174-5859, S. 136-138

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